Zertifikate nach DIN 1090-2

 
Jeder Schlosserei-, Metallbau- und Stahlbaubetrieb, der tragende Konstruktionen in Umlauf bringt, ist gesetzlich verpflichtet, sich nach DIN 1090-2 zertifizieren zu lassen. Kommt der Betrieb dieser Verpflichtung nicht nach, so sind die in Umlauf gebrachten Konstruktionen als mangelhaft anzusehen und der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, die bestellte Ware zu bezahlen.

Tragende Bauteile sind schon einfache Konstruktionen, wie zum Beispiel Französische Balkone, Geländer, Handläufe, etc. – ganz zu schweigen von Carports, Treppentürmen, Hallen, usw. ….

Noch schlimmer kann es im öffentlichen Bereich kommen: Sind die tragenden Konstruktionen nicht mit dem CE-Zertikat versehen (dies darf nur  durch Betriebe ausgestellt werden, die mindestens nach DIN 1090-2, EXC2 zertifiziert sind) – so dürfen diese nicht freigegeben werden. D.h. wenn ein nicht zertifizierter Betrieb zum Beispiel ein Geländer errichtet, so darf dieses nicht genutzt und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.

Jeder zertifizierte Betrieb muss bestimmte maschinelle und personelle Voraussetzungen erfüllen – zum Beispiel müssen alle Schweißer alle 3 Jahre eine Schweißerprüfung ablegen und es muss eine entspreche qualifizierte Schweißaufsichtsperson (SAP) im Betrieb vorhanden sein.

Gehen Sie auf „Nummer Sicher“ und vertrauen Sie dem Profi:
Unsere werkseigene Produktionskontrolle ist zertifiziert nach DIN 1090-2 EXC2, ferner sind wir Schweißfachbetrieb nach DIN 1090-2 EXC2 für die Prozesse 135 und 141.

Unser Zertifikat für die werkseigene Produktionskontrolle (WPK) und unser Schweißzertifikat können Sie durch Anklicken der folgenden Links herunterladen: